Autor: gabisrevanche
Dr. Dipl.-Psych. Melanie Thole-Bachg: Falsche Erklärung an Eides statt und Verleumdung!/ z.k. richterin silke paulmann, amtsgericht osnabrück, richter thomas beimann, amtsgericht lübbecke, jugendamt lübbecke, dipl.-soz-päd. renate didzoleit, rechtsanwältin kira lepsien, kinderschutzbund minden, renate lommel
Ungeheuerlich, was diese „Gutachterin“ Dr. Dipl.-Psych. Melanie Thole-Bachg sich herausnimmt:

In einem Antrag an das Amtsgericht Osnabrück hat sie völlig unzutreffend behauptet, Winfried Sobottka sei wegen Gewalttaten auffällig gewesen und habe eine Polizistin eine Treppe hinabgestürzt, so dass diese sich schwer verletzt habe!
Die Wahrheit: Winfried Sobottka war niemals wegen Gewalttaten auffällig, hat niemanden eine treppe hinabgestürzt, hat niemanden verletzt, schon gar nicht schwer.
Wie krank muss die „Gutachterin“, deren Schmierengutachten über Kinder- und Elternschicksale entscheiden, in ihrem Kopf sein? Und wie krank müssen Richterinnen wie Silke Paulmann, Amtsgericht Osnabrück, und Richter wie Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann sein, wenn sie diese Schmierengutachterin beauftragen?
Hier die heute (21.08.2021) an die Staatsanwaltschaft Osnabrück gefaxte Strafanzeige:
Zur Kriminalität der dr. Melanie Thole-Bachg siehe auch:
Gabi Baaske
„Gutachterin“ Dr. Melanie Thole-Bachg verleumdet Winfried Sobottka gegenüber Polizei und Gericht! / z.K. Detlef Luchtenveld, Suley Köppen
Wie krank ist „Gutachterin“ Dr. Melanie Thole-Bachg?
Diese Frage kommt auf, wenn man sich die Tatsachen vor Augen hält, die hier geschildert werden:
Wie krank ist Amtsrichter Thomas Beimann, Amtsgericht Lübbecke? /z.k. rechtsanwältin monika schnur,amtsgericht detmold, richterin dr. helle koonert, richter christian tschöpe, amtsgericht lemgo, richter frank ibrom, richter andreas aschenbach, richterin susanne kluge, olg hamm, richter thomas krichel
Rechtsanwältin Kira Lepsien schei*t auf das Kindeswohl! / z.k. kinderschutzbund minden, rechtsanwaltskammer hamm, fdp minden, renate lommel
Von einer Rechtsanwältin, die Mitglied im Kinderschutzbund ist, sollte man meines erachtens erwarten, dass sie sich nicht dafür hergibt, einen Vater zu unterstützen, der so mit seinen Kindern umgeht, dass sie ständig der Inanspruchnahme von Psychotherapien bedürfen, u.a. brachiale Mutter-Kindentfremdung betreibt und seine Kinder der Fremdbetreuung überlässt. In meinen Augen leistet Kira Lepsien in einem mir dokumentiert vorliegenden Fall Beihilfe zur Kindesmisshandlung und – Vernachlässigung. Ich würde es sehr begrüßen, wenn Kira Lepsien diesen Vorwurf gerichtlich mit mir klären wollte:
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str.75, 44536 Lünen, 0179 2930 005
https://an-euch.de
Annika Unikum über ein Verbrechen nicht nur an Gabi Baaske: Kaltblütiger Kinderraub in Lübbecke, 01/ z.K. Renate Lommel, Kinderschutzbund Minden, Richter Thomas Beimann, Gabi Baaske, Annika Unikum, Andreas Herzlos, Viola Vogel, Rechtsanwältin Kira Lepsien, Charlene Bruns, Jugendamt Lübbecke, Fathi Gök
Annika U. über ein Verbrechen nicht nur an Gabi Baaske from Gabi Baaske on Vimeo.
Schlagwörter: Renate Lommel, Kinderschutzbund Minden, Richter Thomas Beimann, Gabi Baaske, Annika Unikum, Andreas Herzlos, Viola Vogel, Rechtsanwältin Kira Lepsien, Charlene Bruns, Jugendamt Lübbecke, Fathi Gök
Annika Unikum über ein Verbrechen nicht nur an Gabi Baaske: Kaltblütiger Kinderraub in Lübbecke, 01
Warnung vor der offenbar geisteskranken Viola Vogel, Jugendamt Lübbecke-Minden /z.k. frank haberbosch, spd,andreas schädler, daniela pieper, asd minden-lübbecke, charlene bruns, richter thomas beimann, rektorin silke gillar, konrektorin almut pinz
„Fachkraft“ Viola Vogel, Jugendamt Minden-Lübbecke, muss geisteskrank sein! Gott schütze unsere Kinder vor ihr!
Etwas anderes kann ich aus ihrem Verhalten jedenfalls nicht schließen:
In einem Hilfeplangespräch im Beisein des Zeugen Dipl.-Ing. Frank Engelen warf sie mir vor, während begleiteter Umgänge mit meiner Tochter L.-M. deren Kindeswohl zu gefährden. Auf Nachfrage von Dipl.-Ing. Frank Engelen, wie sich das denn konkret äußere, auf welche Anknüpfungstatsachen sie sich beziehe, wusste sie keine Tatsachen zu nennen.
Ebenfalls war sie mir während jenem Gespräch vor, ich sei im Umgang mit dem Jugendamt unkooperativ. Auch diesbezüglich fragte Dipl.-Ing. Frank Engelen nach konkreten Tatsachen, auch diesbezgl. wusste sie keine zu nennen!
Wie krank muss jemand sein, der solche Behauptungen aufstellt, ohne sie durch Nennung von Tatsachen nachvollziehbar machen zu können?
Dasselbe während eines Gerichtstermines am 16. Mai 2019. Auch hier plapperte Viola Vogel von Kindewohlgefährdungen und mangelnder Kooperationsbereitschaft auf meiner Seite, ohne auf Nachfrage auch nur ein einziges Beispiel dafür nennen zu können!
Als Dipl.-Ing. Frank Engelen während des Hilfeplangesprächs zu Viola
Dr. Dipl.-Psych. Melanie Thole-Bachg – Strafanzeige gemäß § 235 StGB / z.k. rechtsanwalt dr. ralf leiner, bielefeld, rechtsanwalt dr. jürgen restemeier, osnabrück
Der Beitrag unten ist eine Ergänzung zu:
Strafanzeige gegen Dr. Melanie Thole-Bachg, Teil I
Strafanzeige gegen Dr. Melanie Thole-.Bachg, Teil II
und zu:
Staatsanwaltschaft Bielefeld bestätigt begründeten Tatverdacht im Falle Dr. Melanie Thole-Bachg
Lediglich die Namen der Kinder, hier Agneta und Susi, sind aus Datenschutzgründen ausgetauscht, ansonsten ist es – mit allen fehlern – der Originaltext, der an die Staastanwaltschaft gegangen ist:
Gabi Baaske
Sonnenwinkel 6
32361 Pr.-Oldendorf
An die
StA Bielefeld
- 33595 Bielefeld
- Fax: 0521 549-2032
Aktenzeichen 901 Js 361/20
06.09.2020
Zum Vorwurf der Kindesentziehung in mittelbarer Täterschaft, § 235 StGB i.V.m. § 25 StGB, tateinheitlich begangen u.a. mit uneidlicher Falschaussage gemäß § 153 StGB, führe ich ergänzend mit besonderem Bezug auf § 235 Absatz 4 Satz 1 STGB wie folgt aus (Teil I, Teil II folgt kurzfristig):
1 Erfüllung des TB nach § 235 1. Absatz StGB in zwei Fällen (Agneta und Susi) und Entbehrlichkeit des Strafantrags
Unzweifelhaft ist es nach den vorliegenden Beschlüssen von AG und OLG, dass das Gutachten der Beschuldigten kausal dafür war, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) in einer Nacht- und Nebelaktion von der Kindesmutter auf den Kindesvater übertragen wurde und Kinder und Kindesmutter überraschend für beide Seiten plötzlich fast drei Monate lang vollständig voneinander getrennt wurden.
Ohne die von der Gutachterin konstruierten Unwahrheiten (TB-Merkmal „List“). betreffend angeblicher schizotypischer Symptomatiken auf Seiten der Kindesmutter, angeblicher Vernachlässigung der Gesundheitssorge usw. wäre es nicht zu einer Übertragung des ABR auf den Kindesvater gekommen, die Kinder wären nicht völlig überraschend umgesiedelt worden und die Kinder wären nicht für zunächst fast drei Monate vollständig von jedem Kontakt mit der Mutter abgeschnitten worden, wie sich aus dem Beschluss des Amtsgerichts Lübbecke vom 15.05.2014, 11 F 86/12, unzweifelhaft ergibt:
„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist zu erwarten, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Vater dem Wohl der Kinder am besten entspricht, soweit es sich um das Aufenthaltbestimmungsrecht und die Sorge fur die schulischen Angelegenheiten, das Recht der Antragstellung nach § 27 KJHG handelt, wahrend im Übrigen die gemeinsame Sorge aufrechtzuerhalten war, § 1671 Abs 1 5 2 Nr 2 BGB Dies folgt insbesondere aus dem überzeugenden Gutachten der Sachverständigen. Für diese getroffene Sorgerechtsregelungsprichtdie nach den Ausführungen der Sachverständigen bei der Kindesmutter nicht gegebene Kooperationsbereitschaft im Hinblick auf die Wahrnehmung elterlicher Aufgaben sowie eine mangelnde Toleranz der Bindung der Kinder zum Vater. Die Förderkompetenz der Kindesmutter ist vergleichsweise geringer. Gegenüber dem Bedarf der Kinder haben Kontinuitätsaspekte zurückzutreten. Die Ausführungen der Sachverständigen sind fundiert, in sich widerspruchsfrei und nachvollziehbar. Sie decken sich mit dem Eindruck des Gerichts von den Beteiligten im Verfahren sowie mit der Einschätzung des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes.“
Anmerkung: Fundierte eigenständige Beurteilungen des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes, die auch nur annähernd die Möglichkeit eingeräumt hätten, der Mutter das ABR zu entziehen und es dem Vater zuzusprechen, hatte es zu keinem Zeitpunkt gegeben, Beweis: siehe Akte.
Es ist somit unbestreitbar, dass die Übertragung des ABR auf den Kindesvater auf der Vortäuschung falscher Tatsachen durch die Beschuldigte Dr. Melanie Thole-Bachg baute, mithin in ihrem sachlichen Kern rechtswidrig war, auch wenn sie von getäuschten Richtern formal rechtsstaatlich vorgenommen wurde. Hier ist ein Vergleich zu ziehen zu einer Falschaussage, die zur Verurteilung eines Unschuldigen führt: Auch wenn das Gericht aufgrund dieser Falschaussage den Unschuldigen formal korrekt verurteilt und er infolgedessen formal korrekt inhaftiert wird, so wird die Rechtswidrigkeit der Haft dadurch nicht geheilt, bleibt die Haft ein juristisches Unrecht.
Objektive Tatbestandsmäßigkeit nach § 235 Absatz 1 Satz 1 (Variante „List“) und Satz 2 StGB ist damit gegeben, und es wäre unsinnig anzunehmen, dass der Gutachterin diese Folge ihrer Falschaussagen nicht bewusst gewesen seien, schließlich hatte sie ja den Auftrag, Entscheidungshilfe zu leisten, und muss gewusst haben, dass ihr Gutachten die Leitlinie für die Gerichtsentscheidungen sein würde. Damit ist auch der subjektive Tatbestand als erfüllt anzusehen.
Strittig könnte womöglich sein, ob mittelbare Täterschaft vorliegt, da die eigentliche Wegnahme ja von (instrumentalisierten) Dritten ausgeübt wurde, oder ob sich das Tatgeschehen bereits als unmittelbare Täterschaft der Beschuldigten einordnen lässt, weil die kausale List ja auf Seiten der Beschuldigten lag. Im Hinblick auf die Strafbarkeit des Handelns dürften sich beide Fälle allerdings nicht voneinander unterscheiden.
Bis hierher könnte es allerdings womöglich auch strittig sein, ob ein rechtswirksamer Strafantrag vorliege, da die Kindesmutter den Strafantrag erst stellte, als sie nicht mehr über das Sorgerecht verfügte, auch wenn sie bei Beginn der Taten noch Sorgeberechtigte war. Vor dem Hintergrund, dass die Gutachterin für ihre Tat einen gerichtlich vergebenen Auftrag nutzte und das Gericht so massiv täuschte, dass diese Täuschung für eine gerichtliche Weichenstellung in menschlichen Schicksalsfragen maßgeblich wurde, kann ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht bestritten werden, so dass der Strafantrag ohnehin entbehrlich wird.
2. Erfüllung des Tatbestands des § 235 Absatz 4 Satz 1 StGB
Die Frage eines staatsanwaltlich erkannten öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung ist allerdings selbst dann nicht von entscheidender Bedeutung, wenn die Staatsanwaltschaft es nicht erkennen will, da ebenfalls von der tatbestandlichen Erfüllung des § 235 Absatz 4 Satz 1 auszugehen ist,
„wenn der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr … oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.“
Weiterlesen:
Lügenrichter Paul Wesseler, OLG Hamm, muss aus dem Amt entfernt werden!
Was für den einfachen Bürger gilt, dass er gesetzestreu leben soll, muss man von Richter ganz nbesonders fordern, und ganz besonders dann, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen.
Ein Richter wie Paul Wesseler, OLG Hamm, der sich daran beteiligt, gerichtliche Entscheidungen an den Tatsachen und Gesetzen vorbei zu treffen, indem er an Beschlüssen mitwirkt, die auf richterlichen Lügenkonstruktionen bauen, ist eine Katastrophe für die Bürger und ein Waterloo für jedes Streben nach Rechtsstaatlichkeit.:
Solche Richter wie Lügenrichter Paul Wesseler, OLG Hamm,. gehören aus dem Amt entfernt und in den Knast gesteckt, und dass sie bei uns unbelangt bleiben, ihr schändliches Tun fortsetzen können und dafür noch alle Privilegien höherer Beamten genießen, kann nur eines bedeuten: Dass die BRD mit einem Rechtsstaat nichts gemein hat, dass wir anstatt von Rechtsstaatlichkeit institutionalisiertes Unrecht wie in der Nazi- oder Stasi-Zeit haben.
Ein System, das sich so darstellt, hat mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nichts gemein und gehört abgeschafft, mitsamt all seinen Lügen-Parteien, die ja doch nichts anderes tun, als den Superreichen in den Arsch zu kriechen:
http://www.freegermany.de/scheindemokratie.html
