Ein Land, in dem das möglich ist, was Amtsgerichtsdirektor bBeiomann seit Jahren im Fall meiner Kinder praktiziert, ist ein Drecksland, das mit Rechtsstaatlichkeit in Wahrheit nichts gemein hat.
Richter Thomas Beimann begründet Umgangsausschluss mit Kindeswillen, obwohl Kind unbedingt Umgang will!
Kurzlink: https://wp.me/p2SBsN-1jJ
Das kann nicht mehr mit gesundem Geisteszustand des Amtsgerichtsdirektors Thoma Beimann erklärt werden: Die jüngste Tochter der Gabi Baaske, Lübbecke, erklärt seit August 2020 (!) sowohl gegenüber Richter Thomas Beimann als auch gegenüber dem Jugendamt und der Verfahrensbeiständin Alke Wiemer immer wieder, dass sie Umgang mit der Mutter wolle, und zwar unbegleitet, also allein mit der Mutter, und dass es ihr Wunschtraum wäre, mit Mutter und Vater in einem Haus zu leben!
Daraus macht Richter Beimann, dass Lea. (Name aus rechtlichen Gründen geändert) Umgang mit der Mutter ablehne und begründet damit, dass er einen Umgangsausschluss für zwei Jahre beschließt!
Pseudo-Grund „Gespenster“ – YouTube-Videos
Seine weiteren „Gründe“: Lea. war von ihrem Vater Andreas indoktriniert, der Mutter vorzuwerfen, sie veröffentliche You-Tube-Videos über Lea. Aufforderungen, man solle entsprechende URLs benennen, damit ggf. berechtigte Forderungen nach Löschung erfolgen könnten, wurden…
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